Mieter & Rechtsfragen

Schlüssel nachmachen – Mieter & Rechtsfragen

Darf ich als Mieter einen Schlüssel nachmachen lassen? Was tun bei Schlüsselverlust? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund ums Schlüssel nachmachen in Hamburg.

  • ✓

    Mieter, Eigentümer oder Firmenschlüssel – wir klären, was erlaubt ist

  • ✓

    Schlüssel verloren? Beratung zu Ersatzschlüssel und Zylindertausch

  • ✓

    Zylindertausch bei Bedarf direkt vor Ort

← Schlüssel nachmachen
Ihre Vorteile bei SIEGO ★4,8 / 5,0 Sterne bei Google|seit 1965|Fachgeschäft Hamburg-Altona|ABUS, CES und KESO Fachpartner
  • ✓ Schlüssel sofort zum Mitnehmen – Standardschlüssel in wenigen Minuten
  • ✓ Großes Schlüsselsortiment – fast jeden Schlüssel zum Nachmachen
  • ✓ Passt beim ersten Nachmachen – Profimaschinen & 60+ Jahre Erfahrung
  • ✓ Schließanlagen & Sicherheitsschlüssel – wenn nötig aus Vollmaterial
  • ✓ Große Stückzahlen – bis 500 Stück in wenigen Stunden fertig
  • ✓ Sonderanfertigungen – Nutbart, Möbel, Chubb & Tresor in kürzester Zeit

Mieter & Rechtsfragen rund ums Schlüssel nachmachen

Hinweis: Die Antworten in diesem Abschnitt sind allgemeine Informationen und kein Rechtsrat. Jeder Fall ist anders – bei konkreten Fragen zu Ihrem Mietverhältnis empfehlen wir, den Rat eines Rechtsanwalts oder Mietervereins einzuholen.

Darf ich als Mieter überhaupt einen Schlüssel nachmachen lassen? Wer zahlt bei Schlüsselverlust, und muss das Schloss getauscht werden? Die häufigsten Fragen beantworten wir hier – und beraten Sie bei konkreten Fällen gerne persönlich.

Kommen Sie vorbei – wir freuen uns auf Sie.

Häufige Fragen

Schlüssel nachmachen – Mieter & Rechtsfragen — unsere Antworten.

Das hängt davon ab, wessen Zylinder eingebaut ist. Haben Sie auf eigene Kosten einen neuen Zylinder eingebaut, sind Sie Eigentümer und können nachmachen lassen, was und wann Sie wollen – ohne den Vermieter zu informieren. Nutzen Sie den originalen Zylinder des Vermieters, müssen Sie ihn informieren. Bei Schließanlagenschlüsseln ist in der Regel eine Sicherungskarte erforderlich, wenn der Patentschutz abgelaufen ist, können Sie den Schlüssel bei SIEGO Schließtechnik in Hamburg-Altona meistens nachmachen lassen.

Als erstes: gründlich suchen – alle Taschen, Jacken, zuletzt besuchte Orte, Fundbüro. Ist der Schlüssel wirklich weg, kommt es darauf an, welcher Schlüssel verloren gegangen ist. Eigener Zylinder, den Sie selbst auf eigene Kosten eingebaut haben: Sie sind Eigentümer. Machen Sie einfach einen neuen Schlüssel nach oder tauschen Sie den Zylinder aus. Den Vermieter müssen Sie nicht informieren. Schlüssel vom Vermieter(Wohnungs- oder Haustürschlüssel): Informieren Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung sofort. Er entscheidet, ob ein Ersatzschlüssel reicht oder der Zylinder ausgetauscht wird. Firmenschlüssel vom Arbeitgeber:Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort. Er entscheidet über den weiteren Ablauf und einen möglichen Zylinderaustausch. Bei Diebstahl– egal welcher Schlüssel – zusätzlich die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Tipp: Prüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung – sie übernimmt oftmals bei Verlust fremder Schlüssel die Kosten, sofern der Baustein Schlüsselverlust enthalten ist.

Nicht automatisch. Ein Schlossaustausch ist nur nötig, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht – wenn der Schlüssel einer bestimmten Adresse zugeordnet werden kann. Wurde der Schlüssel an einem Ort verloren, wo er keiner Wohnung oder keinem Haus zugeordnet werden kann – zum Beispiel im Urlaub oder in einer fremden Stadt – ist ein Zylinderaustausch in der Regel nicht erforderlich. Bei Schließanlagenschlüsseln, die mehrere Türen in einem Gebäude öffnen, empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung durch Vermieter und Fachbetrieb. Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns an.

Als Mieter zahlen Sie den Ersatzschlüssel. Den Zylinderwechsel oder Schließanlagentausch kann der Vermieter ebenfalls verlangen – denn er hat das Recht, die Sicherheit seines Gebäudes wiederherzustellen. Er entscheidet, ob ein Ersatzschlüssel reicht oder der Schließzylinder ausgetauscht wird. Tipp: Haftpflichtversicherung prüfen – viele Tarife decken Schlüsselverlust ab.

Ja – sofern Ihre private Haftpflichtversicherung den Baustein Schlüsselverlust enthält, übernimmt sie die Kosten für fremde Schlüssel wie Wohnungs- oder Büroschlüssel. Bei Einbruch mit gestohlenem Schlüssel greift zusätzlich die Hausratversicherung – aber nur, wenn der Verlust vorher gemeldet wurde. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice und fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Das hängt von der Größe der Schließanlage ab. Ein einfacher Zylindertausch an der Wohnungstür kostet in der Regel zwischen 80 und 150 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsamer Schließanlage können je nach Anzahl der Wohneinheiten mehrere Hundert bis einige Tausend Euro anfallen – weil alle Zylinder getauscht und alle Mieter mit neuen Schlüsseln versorgt werden müssen. Tipp: Prüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung – viele Tarife übernehmen genau diese Kosten, sofern der Baustein Schlüsselverlust enthalten ist.

Ja – aber nur, wenn noch ein anderer funktionierender Schlüssel vorhanden ist. Für den Ausbau des alten Zylinders wird immer ein Schlüssel benötigt. Ist kein Schlüssel mehr vorhanden, muss der Zylinder zunächst aufgebohrt oder aufgefräst werden – erst dann kann ein neuer Zylinder eingebaut werden. Wir beraten Sie dazu kostenlos und nennen Ihnen den Preis vorab. Rufen Sie uns an: 040 – 384209.

Bei Diebstahl: ja, unbedingt. Wenn der Schlüssel gestohlen wurde – besonders zusammen mit Ausweis, Handtasche oder anderen Dokumenten mit Adressbezug – sollten Sie sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Aktenzeichen benötigen Sie für die Versicherung und als Nachweis, dass Sie den Verlust nicht fahrlässig verursacht haben. Bei bloßem Verlieren ohne Diebstahlverdacht ist eine Polizeimeldung nicht zwingend – aber empfehlenswert, wenn der Schlüssel einer konkreten Adresse zugeordnet werden kann. Tauschen Sie in jedem Fall schnellstmöglich den Schließzylinder aus. Rufen Sie uns an – wir helfen sofort weiter.